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   FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19   

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FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19 (https://dejure.org/2021,31933)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2021 - 4 K 4253/19 (https://dejure.org/2021,31933)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2021 - 4 K 4253/19 (https://dejure.org/2021,31933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schriftformerfordernis bei Übermittlung einer Klage im Wege einer einfachen E-Mail hinsichtlich Versäumung der Klagefrist wegen Verspätung; Rückforderung der Gewährung von Kindergeld für den studierenden Sohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung im Hinblick auf die Möglichkeit zur Klageerhebung durch elektronisches Dokument - Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per einfacher E-Mail

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Unrichtig ist die Rechtsbehelfsbelehrung, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. zum Ganzen zutreffend Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 28.04.2020 VI R 41/17, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2020, 531; Stapperfend in Gräber a.a.O., § 55 Rz. 23 mit vielfachen Verweisen auf BFH-Rechtsprechung).

    Ungeachtet dessen, dass der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Rechtsbehelfen nicht erforderlich ist (BFH X R 2/12, BStBl I 2014, 236; VIII R 51/12, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2014, 1012, IV R 18/13, BFH/NV 2015, 1349, VII B 158/16, BFH/NV 2017, 603; Stapperfend in Gräber a.a.O., § 55 Rz. 17; siehe aber BFH-Urteil vom 28.04.2020 VI R 41/17, BStBl I 2020, 531 zum Erfordernis, die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per einfacher E-Mail in die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides aufzunehmen), weist die Rechtsbehelfsbelehrung an mehreren Stellen unmissverständlich auf die Möglichkeit einer elektronischen Klageerhebung hin.

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z. B. Bundesfinanzhof [BFH], Beschlüsse vom 03.09.2019 IX R 17/18, Sammlung der nicht veröffentlichen Entscheidung des BFH [BFH/NV] 2020, 27, Rz. 14; vom 25.06.2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589 m.w.N.).

    Hiernach schließt jedes schuldhafte Handeln - also auch einfache Fahrlässigkeit - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 03.09.2019 a.a.O.).

  • BFH, 11.08.2005 - VIII B 291/04

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Die Ursächlichkeit seines Verschuldens wird insbesondere nicht dadurch aufgehoben, dass Dritte (Privatpersonen, Behörden oder das Gericht) die von dem Steuerpflichtigen schuldhaft verursachte Fristversäumnis hätten verhindern können (vgl. BFH-Beschluss vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; BFH-Beschluss vom 17.11.1987 - VIII R 346/83, BStBl. II 1988, 287, 289).

    Weder ist das Gericht verpflichtet, eingegangene Schriftsätze einer sofortigen Prüfung hinsichtlich ihrer formalen Ordnungsgemäßheit zu unterziehen, noch muss es den Steuerpflichtigen gegebenenfalls vorab per Fax, Telefon oder auf ähnliche Art und Weise auf etwaige Mängel seiner Schriftsätze hinweisen (s. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.; vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 2 LA 626/07

    Entschuldigung einer Fristversäumung mit Irrtum oder Zweifel über die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Mangelnde Rechtskenntnisse könnten eine Fristversäumnis nicht entschuldigen (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport - [NVwZ-RR], 1989 Seite 591; Oberverwaltungsgericht [OVG] in NVwZ-RR 2008, 356).
  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Ungeachtet dessen, dass der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Rechtsbehelfen nicht erforderlich ist (BFH X R 2/12, BStBl I 2014, 236; VIII R 51/12, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2014, 1012, IV R 18/13, BFH/NV 2015, 1349, VII B 158/16, BFH/NV 2017, 603; Stapperfend in Gräber a.a.O., § 55 Rz. 17; siehe aber BFH-Urteil vom 28.04.2020 VI R 41/17, BStBl I 2020, 531 zum Erfordernis, die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per einfacher E-Mail in die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides aufzunehmen), weist die Rechtsbehelfsbelehrung an mehreren Stellen unmissverständlich auf die Möglichkeit einer elektronischen Klageerhebung hin.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Weder ist das Gericht verpflichtet, eingegangene Schriftsätze einer sofortigen Prüfung hinsichtlich ihrer formalen Ordnungsgemäßheit zu unterziehen, noch muss es den Steuerpflichtigen gegebenenfalls vorab per Fax, Telefon oder auf ähnliche Art und Weise auf etwaige Mängel seiner Schriftsätze hinweisen (s. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.; vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).
  • BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Ist für den Rechtsverkehr per E-Mail die die Schriftform ersetzende qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben, so reicht es bei deren Fehlen nicht aus, dass sich aus der E-Mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (siehe BFH-Urteil vom 26.07.2011 VII R 30/10, BStBl II 2011, 925).
  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (BFH-Beschluss vom 01.06.2011 IV B 33/10, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen [BFH/NV] 2011, 1888; vom 26.05.2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080; vom 05.02.2021 VIII B 70/20, juris m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 18/13

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Wiedereinsetzung: Fristenkontrolle

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Ungeachtet dessen, dass der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Rechtsbehelfen nicht erforderlich ist (BFH X R 2/12, BStBl I 2014, 236; VIII R 51/12, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2014, 1012, IV R 18/13, BFH/NV 2015, 1349, VII B 158/16, BFH/NV 2017, 603; Stapperfend in Gräber a.a.O., § 55 Rz. 17; siehe aber BFH-Urteil vom 28.04.2020 VI R 41/17, BStBl I 2020, 531 zum Erfordernis, die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per einfacher E-Mail in die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides aufzunehmen), weist die Rechtsbehelfsbelehrung an mehreren Stellen unmissverständlich auf die Möglichkeit einer elektronischen Klageerhebung hin.
  • BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19
    Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige gegebenenfalls Zweifel, die bei ihm aufgekommen sind oder hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.2001, IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010; BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; ferner Gräber/Stapperfend § 56 FGO Rz. 20 "Rechtsirrtum über Verfahrensfragen").
  • BFH, 05.03.2014 - VIII R 51/12

    Belehrung zur elektronischen Klageerhebung nicht zwingend geboten - Bekanntgabe

  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

  • BFH, 05.02.2021 - VIII B 70/20

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung in

  • BFH, 18.01.2017 - VII B 158/16

    Inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung in einer

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02

    NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG

  • BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der

  • BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

  • BFH, 07.05.1996 - VIII R 60/95
  • BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle eines

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